Wann und wofür brauche ich eine Immobilienbewertung?

Ziel einer Immobilienbewertung ist es, durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse einen Marktwert für ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung zu ermitteln. Daher ist die Erstellung eines Immobiliengutachtens immer dann sinnvoll, wenn Sie eine rein objektive Herangehensweise für die Wertermittlung einer Immobilie haben möchten, welche frei von unrealistischen oder subjektiven Preisvorstellungen ist. Es gibt allerdings auch viele Bewertungsanlässe, die ein Verkehrswertgutachten zwingend notwendig machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Wertermittlung den Anforderungen an den § 194 BauGB gerecht werden soll.

  • Für das Finanzamt
  • Bei einer Erbschaft
  • Bei einer Schenkung
  • Bei einer Scheidung
  • Für den Kauf oder Verkauf
  • Bei der Kreditvergabe für die Bank
  • Zur Bilanzierung von Immobilien im Anlagevermögen
  • Plausibilisierung von bestehenden Gutachten
  • Zwangsversteigerung von Immobilien


Welche Immobilien können Sie durch uns bewerten lassen?

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohngrundstücke
  • Doppelhäuser
  • Reihenhäuser


Gewerbeimmobilien

  • Betriebs- und Produktionsgebäude
  • Kauf- und Warenhäuser
  • Gewerbegrundstücke
  • Einzelhandelsmärkte
  • Gastronomiebetriebe
  • Handelsimmobilien
  • Geschäftshäuser
  • Einkaufsmärkte
  • Lagergebäude
  • Bürogebäude
  • Autohäuser


Welche Unterlagen werden für die Immobilienbewertung benötigt?

Für die Erstellung eines Immobiliengutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Flurkartenauszug
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung des Gebäudes
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Baugenehmigungen
  • Übersicht über Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre
  • Energieausweis

Bei einigen Immobilien können in Abhängigkeit der Immobilienart und der Nutzungsverhältnisse weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Notarielle Beurkundung bei einem Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Notarielle Beurkundung bei einem Leitungsrecht oder Wegerecht
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Mietverträge oder aktuelle Aufstellung der Mietzahlungen
  • Teilungserklärung
  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnungen
  • Protokolle aus der Eigentümerversammlung

 


Wieviel kostet ein Wertgutachten von KRAUSE Immobilien?

In vielen Fällen richten sich die Kosten für ein Wertgutachten nach dem persönlichen Stundensatz des Immobiliensachverständigen. Daneben ist es in der Praxis auch oft üblich das Honorar für eine Immobilienbewertung vom Verkehrswert des Grundstücks abhängig zu machen.
Für unsere Kunden haben wir uns für eine zusätzliche Variante entschieden, die höchstmögliche Kostentransparenz bietet. Wir bieten Ihnen die Erstellung jedes Immobiliengutachtens auch zum Festpreis an. So behalten Sie vollen Überblick über Ihre Kosten!


Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen?

Lassen Sie sich jetzt kostenlos von den Sachverständigen der KRAUSE Immobilien beraten. 

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