AGBs 

 


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER Fa. KRAUSE IMMOBILIEN
vertreten durch Swen Peter Krause, Betriebswirt B.A.
1. Sämtliche von uns überlassenen Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Informationen und/oder Unterlagen an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet. Werden Informationen aus dem Exposé an Familienmitglieder oder andere Dritte weitergegeben und tätigen diese letztlich das nachgewiesene Geschäft, gelten auch diese Interessenten als unsere Vertragspartner und Schuldner der Provision. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zu vollem Schadensersatz bis zur Höhe der ortsüblichen Maklergebühr. Bei direkter Kontaktaufnahme mit Interessenten bzw. Verkäufern verpflichten Sie sich, uns das Verhandlungsergebnis mitzuteilen. Werden mit von uns nachgewiesenen Vertragspartnern Verträge abgeschlossen, Vereinbarungen und Nebenabreden getroffen, deren Inhalt für die Fälligkeit unserer Provision relevant ist, erhalten wir von Ihnen zeitnah eine Nachricht.
2. Unsere Objektangaben basieren auf uns erteilten mündlichen oder schriftlichen Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Bei Verweisen auf oder Angaben von fremden Internetseiten (Links) wird jede Art von Haftung für deren Inhalt ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Nutzung der auf Links angebotenen Informationen entstehen. Die rechtliche Verantwortung für fremde Internetseiten obliegt ausschließlich dem Inhaber dieser Seiten. Alle Texte, Bilder und andere Daten aus unseren Angeboten bzw. aus diesen Seiten unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes. Es ist nicht gestattet, ohne unsere vorherige Zustimmung unsere Texte oder Bilder zu kopieren oder anderweitig zu verwenden.
3. Wir bemühen uns, unsere Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen. Fehler sind jedoch nicht ausgeschlossen. Für Schäden, die dadurch verursacht werden, können wir, soweit wir nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, keine Haftung übernehmen. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzlich zwingende Haftung besteht. Auch in diesen Fällen, ebenso wie in allen anderen Fällen ist unsere Haftung, soweit die Einschränkung gesetzlich zulässig ist, auf die Höhe des voraussehbaren Schadens beschränkt.
4. Sollte eines unserer Objekte dem Angebotsempfänger bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies unverzüglich und unter Bekanntgabe der Informationsquelle darzulegen und auf unsere Bitte die Vorkenntnis nachzuweisen. Sofern eines unserer Objekte dem Empfänger nach Erhalt unserer Information direkt oder durch Dritte angeboten wird, sei es gewerblich, sei es privat, ist der Empfänger verpflichtet, den Anbieter auf das bestehende Maklerverhältnis hinzuweisen. Entscheidet sich der Empfänger dafür, weitere direkte Verhandlungen zu führen, beeinflusst dies die Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision nicht.
5. Die Nachweisprovision ist verdient mit dem Abschluss des Vertrages über das nachgewiesene Objekt, auch wenn der Vertrag ohne weitergehende Vermittlung oder Mitwirkung von uns zu Stande kommt. Ausschlaggebend ist ausschließlich der Nachweis. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag mit Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte, wirtschaftliche Erfolg mit einer Vertragsgestaltung sichergestellt wird, die unserem ursprünglichen Angebot nicht entsprochen hat oder wenn der wirtschaftliche Erfolg z. B. durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
6. Provisionen sind zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zahlbar und fällig mit Abschluss der entsprechenden Verträge. Soweit in unseren Unterlagen nicht ausdrücklich beziffert angegeben, gelten die jeweils ortsüblichen Provisionssätze, derzeit 3 % vom Verkaufspreis bei Verkäufen bzw. 2 Monatsmieten bei Vermietungen.
7. Besichtigungstermine stellen für beide Seiten einen vorvertraglichen Kontakt dar. Resultierend aus dieser geschäftlichen Kontaktaufnahme sind sich beide Parteien einig, dass bestimmte Rücksichtspflichten einzuhalten bzw. deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führt. Besichtigungstermine werden deshalb verbindlich und individuell vom Makler vergeben. Das Nichterscheinen zum Besichtigungstermin bzw. das nicht rechtzeitige Absagen mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn, wird deshalb von uns in Rechnung gestellt. Die Ansprüche können je nach Aufwand variieren, hierzu zählen Zeitaufwand, An-/Abfahrt und angefertigte Unterlagen.
8. Alle zusätzlichen Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Empfängers. Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen ungültig sein, berührt dies die Gültigkeit der Übrigen Bedingungen nicht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Empfänger Kaufmann oder gesetzlich gleichgestellte juristische Person ist, Altötting.
10. Hinweis gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir, KRAUSE IMMOBILIEN, Swen Peter Krause, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

 

 
 
 
 
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